Ein Ferienhaus oder zehn.
Aus einer Fertigung.
Rechnet sich so ein Haus?
Ein durchgerechnetes Beispiel statt einer Hausnummer – mit einem Angebot, das wir genau so schon geschrieben haben. Schieben Sie Auslastung und Nachtpreis auf die Werte Ihrer Region, die Rechnung folgt.
Was in Ihrer Region erreichbar ist, sagen Ihnen Tourismusverband oder Platzbetreiber.
Was Sie investieren
15 m², fertig ausgebaut geliefert – Bad, Kochzeile, Möblierung, Terrasse. Netto zzgl. USt.
Fundament, Transport, Kran und Anschlüsse hängen am Grundstück und stehen im Angebot getrennt – sie fallen bei jeder Bauweise an. Für mehrere Häuser rechnen wir über die Stückzahl.
Was es im Jahr einbringt
200 vermietete Nächte zu 120 € – verschieben Sie die Regler auf Ihre Zahlen.
Beispielrechnung, keine Zusage. Investition und Nachtpreis stammen aus einem echten Angebot beziehungsweise aus Erfahrungswerten; die vier Betriebskostenposten rechnet der Rechner mit gerundeten Annahmen fort: Reinigung 55 € je Wechsel bei 3 Nächten Aufenthalt, Energie 600 € plus 6 € je Nacht, Versicherung und Rücklage 1.200 €, Buchungsportal 15 % vom Umsatz. Nicht enthalten sind Grundstück oder Pacht, Erschließung und Fundament, Finanzierung sowie Einkommen- und Gewerbesteuer. Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Ausführlich: Ferienhaus bauen und vermieten.
Rechnen wir es mit Ihren Zahlen durch? Sagen Sie uns Standort, Saison und geplante Größe – Sie bekommen dieselbe Rechnung mit Ihren Werten und ein Angebot mit Positionen statt einer Hausnummer.
Termin vereinbarenNicht ein Haus. Ein Konzept für Ihre Region.
Wer bucht bei Ihnen – zwei Personen für ein Wochenende oder eine Familie für zwei Wochen? Davon hängen Grundriss, Ausstattung und Nachtpreis ab. Wir sehen uns vorher an, was in Ihrer Region gebucht wird und was dort fehlt:




Pärchen
Bad mit bodengleicher Dusche, Kochzeile, Doppelbett und überdachte Terrasse. Die Einheit, mit der die Rechnung auf dieser Seite gerechnet ist – und die Größe, die sich am schnellsten füllt.
Kleinfamilie
Getrennter Schlafbereich, Essplatz für vier, zusätzliche Schlafgelegenheit im Wohnraum, größerer Kühlschrank. Höherer Nachtpreis, längere Aufenthalte, weniger Wechsel.
Familie oder Gruppe
Zwei verbundene Module: zwei Schlafräume, Wohnküche, auf Wunsch ein zweites Bad. Sinnvoll, wenn eine Anlage nicht nur eine Zielgruppe bedienen soll.
Optik und Zusatzangebot passen sich an, nicht umgekehrt
Weil wir selbst fertigen, ist die Hülle keine Katalogentscheidung. In den Alpenregionen sind es Holzschindeln, dunkle Lärche und ein Satteldach, am See eine helle Lärchenfassade mit Gründach und großer Schiebetür. Material, Farbe, Dachform und Fensterteilung stimmen wir auf die Umgebung ab – oft ist das ohnehin die Bedingung der Gemeinde.
Und ein Ferienhaus verkauft sich selten allein. Eine Sauna, eine Außendusche, eine Feuerstelle oder ein Whirlpool-Deck heben eine Anlage aus dem Vergleich heraus – aus derselben Fertigung, im selben Material, mit demselben Ansprechpartner. So wird aus einem Ferienhaus ein Glamping-Konzept.
Sie brauchen die Fläche. Den Rest übernehmen wir.
Ein Ferienhaus scheitert selten am Haus – es scheitert daran, dass sechs Beteiligte an sechs Terminen hängen. Bei uns ist es ein Vertrag, ein Ansprechpartner und ein Termin auf dem Grundstück:
Standort und Baurecht
Wir sehen uns Lage, Bebauungsplan und Umgebung an und bereiten die Bauvoranfrage vor. Grundrisse, Ansichten und Lageplan kommen von uns.
Genehmigung
Wir stellen die Bauvorlagen zusammen, reichen sie ein und beantworten die Rückfragen der Behörde. Sie unterschreiben als Bauherr – den Schriftwechsel führen wir.
Fundamente und Erschließung
Punktfundamente, Zufahrt, Wasser, Abwasser und Strom. Wir holen die Angebote, beauftragen die Gewerke und stimmen die Termine ab.
Fertigung
Rund 90 Prozent entstehen bei uns in Landsberg am Lech: Konstruktion, Dämmung, Fenster, Fassade, Bad, Küche, Elektrik und Heizung.
Transport und Krantag
Tieflader, Autokran, Zufahrt und – wo nötig – Halteverbot und Straßensperrung. Ein Tag auf dem Grundstück, nicht eine Saison.
Anschluss und Übergabe
Angeschlossen, eingerichtet, gereinigt. Ein Ansprechpartner von der ersten Skizze bis zum Schlüssel – auch danach, für Wartung und Ersatzteile.
Jede Anlagengröße wird vorher technisch durchgeplant – ob ein Ferienhaus oder zweihundert. Grundrisse, Abstände, Stellplätze, Leitungswege, Brandschutz und Bauabschnitte gehen wir vorab mit Ihnen durch, damit im laufenden Betrieb nichts dazwischenkommt. Bei Anlagen liefern wir in Abschnitten, die zu Ihrer Saison passen.
Was von Ihnen kommt: das Grundstück oder die Fläche, eine Entscheidung zur Ausstattung und die Unterschrift als Bauherr. Alles andere koordinieren wir. Wie der Ablauf im Detail aussieht, steht unter Fundamente und Zufahrt und Kranstellplatz.
Wo darf ein Ferienhaus stehen?
Ein Ferienhaus scheitert selten am Haus, sondern an der Lage – und das lässt sich klären, bevor Geld in Planung und Vermessung fließt. Vier Ausgangslagen, vier sehr verschiedene Antworten:
Ferienhaus- oder Wochenendhausgebiet
Ein Sondergebiet, das der Erholung dient. Hier ist ein Ferienhaus der Regelfall – der Bebauungsplan begrenzt meist Grundfläche, Höhe und Zahl der Gebäude. Dauerwohnen ist in aller Regel ausgeschlossen.
Campingplatz
Mobilheime und feste Chalets sind je nach Land bauliche Anlagen mit eigenen Anforderungen. Maßgeblich sind die Genehmigung des Platzes und die Campingplatzverordnung des Landes.
Innenbereich
Im bebauten Zusammenhang kommt es darauf an, ob sich das Vorhaben einfügt und ob die Ferienvermietung als Nutzungsart zulässig ist. Häufiger machbar, als viele annehmen – aber eine Einzelfallfrage.
Außenbereich
Die freie Wiese am Waldrand. Ein Ferienhaus ist dort regelmäßig ein sonstiges Vorhaben und unzulässig, sobald öffentliche Belange entgegenstehen. Hier enden die meisten Projekte.
Das ist der bundesrechtliche Grundsatz. Verbindlich ist immer der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, und bei Campingplätzen kommt das Landesrecht dazu. Diese Übersicht ist eine Orientierung und ersetzt weder die Auskunft der Bauaufsicht noch eine Rechtsberatung – verbindlich wird es mit einer Bauvoranfrage. Ausführlich: Wo darf ein Ferienhaus stehen?
Und wo steht Ihr Grundstück in dieser Liste?
Das gehen wir gemeinsam durch: Sie sagen uns Lage und Vorhaben, wir sehen uns an, was der Bebauungsplan dort zulässt, und ob eine Bauvoranfrage der nächste Schritt ist. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.
Vom Einzelhaus
zur ganzen Anlage.
Rund 15 m² tragen eine Einheit für zwei Personen mit Bad und Kochzeile, rund 30 m² ein Ferienhaus mit getrenntem Schlafbereich, rund 60 m² aus zwei verbundenen Modulen eines für eine Familie. Vermietfertig ausgestattet liegen die 15 m² bei 85.000 € netto zzgl. USt., mit überdachter Terrasse bei 87.000 €. Für Anlagen rechnen wir über die Stückzahl – gleiche Häuser in Serie sind günstiger als einzelne Entwürfe.
Ein Haus oder zweihundert –
vorher durchgeplant.
Häufige Fragen zu Ferienhäusern
Was kostet ein Ferienhaus?
Ein Ferienhaus mit rund 15 m², vermietfertig ausgestattet, liegt bei 85.000 € netto zzgl. USt. – mit Bad, Kochzeile und Möblierung. Mit überdachter Terrasse sind es 87.000 €; genau so haben wir es schon angeboten. Rund 30 m² tragen ein Haus mit getrenntem Schlafbereich, rund 60 m² aus zwei verbundenen Modulen eines für eine Familie. Fundament, Transport, Kran und Anschlüsse hängen am Grundstück und stehen im Angebot getrennt.
Was den Preis bestimmtRechnet sich das?
Beispiel: 87.000 € Investition, 200 vermietete Nächte im Jahr zu 120 € – das sind 24.000 € Umsatz. Nach Umsatzsteuer und Betriebskosten (Reinigung, Energie, Versicherung, Portalprovision) bleiben rund 12.100 € im Jahr, also etwa 14 Prozent bezogen auf die Investition. Nach gut sieben Jahren ist sie zurückgeflossen. Das ist eine Beispielrechnung mit gerundeten Annahmen und keine Zusage – Auslastung und Nachtpreis hängen an Ihrer Region.
Die Rechnung im DetailKümmert ihr euch auch um die Genehmigung?
Ja. Wir bereiten die Bauvoranfrage vor, stellen die Bauvorlagen zusammen, reichen ein und führen den Schriftwechsel mit der Behörde. Sie unterschreiben als Bauherr. Entschieden wird trotzdem im Bauamt – was wir zusagen können, ist ein sauber vorbereiteter Antrag, keine Genehmigung.
Wo es erlaubt istKönnen wir eine Sauna oder mehr dazunehmen?
Ja, und das ist meist der Punkt, an dem sich ein Ferienhaus vom Umfeld abhebt. Sauna, Außendusche, Feuerstelle oder ein Whirlpool-Deck kommen aus derselben Fertigung, im selben Material und über denselben Ansprechpartner. Aus einem Ferienhaus wird so ein Glamping-Konzept.
Sauna & WellnessPasst ihr die Optik an unsere Region an?
Ja – weil wir selbst fertigen, ist die Hülle keine Katalogentscheidung. In den Alpenregionen sind das Holzschindeln, dunkle Lärche und ein Satteldach, am See eine helle Lärchenfassade mit Gründach. Material, Farbe, Dachform und Fensterteilung stimmen wir auf die Umgebung ab; oft verlangt die Gemeinde das ohnehin.
Größen und GrundrisseWo darf ein Ferienhaus überhaupt stehen?
Im Ferienhaus- oder Wochenendhausgebiet nach § 10 BauNVO ist es der Regelfall, auf einem Campingplatz richtet es sich nach Landesrecht und der Genehmigung des Platzes. Im Innenbereich ist es eine Einzelfallfrage, im Außenbereich in aller Regel unzulässig. Verbindlich ist der Bebauungsplan – am schnellsten klärt es eine Bauvoranfrage.
Die vier LagenDarf ich dauerhaft darin wohnen?
In Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten in aller Regel nicht. Wer es trotzdem tut, nutzt das Gebäude anders als genehmigt; das kann bis zur Nutzungsuntersagung führen. Ist Dauerwohnen das Ziel, muss der Standort von Anfang an dafür geeignet sein.
Nutzungsart im DetailMuss ich ein Gewerbe anmelden?
Das hängt am Umfang der Leistungen: Reine Überlassung von Wohnraum ist in der Regel private Vermögensverwaltung, hotelähnliche Zusatzleistungen können zum Gewerbe führen. Diese Abgrenzung gehört zur Steuerberatung – wir können sie nicht für Sie treffen.
Was rechtlich dazugehörtLohnt sich eine Anlage mehr als ein einzelnes Haus?
Im Betrieb ja, weil sich Reinigung, Wartung und Vermarktung auf mehrere Einheiten verteilen – und gleiche Häuser in Serie sind günstiger als einzelne Entwürfe. Dafür steigt der Aufwand bei Erschließung, Stellplätzen und Genehmigung deutlich.
Haus für Haus erweiternWie schnell steht das Haus?
Die Fertigung liegt je nach Größe und Ausbaustufe bei rund eineinhalb bis fünf Monaten. Der kritische Pfad ist fast immer die Genehmigung, nicht der Bau – deshalb sollte die Bauvoranfrage ganz am Anfang stehen.
Wie wir vorfertigenWas müssen wir selbst vorbereiten?
So wenig wie möglich. Gründung, Zufahrt und Anschlüsse sind nötig – in der Regel Punktfundamente, eine befahrbare Zufahrt und ein Stellplatz für den Autokran. Wir holen die Angebote dafür ein, beauftragen die Gewerke und stimmen die Termine ab. Von Ihnen kommen Fläche, Ausstattungsentscheidung und Unterschrift. Bei abgelegenen Grundstücken ist die Erschließung regelmäßig der Posten, den niemand eingeplant hat.
Zufahrt und KranstellplatzPlant ihr auch eine ganze Anlage durch?
Ja, und zwar vor dem ersten Angebot. Grundrisse, Abstände, Stellplätze, Leitungswege, Brandschutz und Bauabschnitte gehen wir mit Ihnen durch – ob es um ein Ferienhaus oder um zweihundert geht. Bei Anlagen liefern wir in Abschnitten, die zu Ihrer Saison passen, damit der Betrieb weiterläuft.
Haus für Haus erweiternWie wird ein vermietetes Ferienhaus abgeschrieben?
Das hängt davon ab, ob es steuerlich als Gebäude oder als bewegliches Wirtschaftsgut eingeordnet wird – und das entscheidet sich an der geplanten Nutzungsdauer am Standort. Die Einordnung trifft Ihre Steuerberatung; wir liefern die Angaben zum Gebäude.
AfA im ModulbauHält so ein Haus das ganze Jahr über?
Ja, wenn es dafür gebaut ist. Innen Holzständerbauweise mit Holzfaserdämmung, außen eine Lärchenholzfassade, dazu Heizung und frostsichere Leitungsführung. Ein solcher Aufbau puffert Feuchte und heizt sich im Sommer langsamer auf als eine leichte Hülle – im Vermietbetrieb macht das den Unterschied zwischen guten und schlechten Bewertungen.
Dämmung im DetailAntworten für Betreiber und Eigentümer
Baurecht, Vermietung, Betreibermodelle und Abschreibung: Die Fragen, die vor einer Investitionsentscheidung stehen, beantworten wir ausführlich in der Wissensbasis – mit denselben Angaben, die auch in unseren Angeboten stehen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
Ein Ferienhaus oder eine ganze Anlage, Grundstück vorhanden oder noch in der Suche – schreiben Sie uns, was Sie vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung zu Standort und Genehmigung und ein Angebot mit Positionen statt einer Hausnummer.

