Kita bauen: Raumprogramm und Betriebserlaubnis

Bei einer Kita entscheidet nicht das Bauamt darüber, wie viele Kinder am Ende betreut werden dürfen. Das tut der überörtliche Träger der Jugendhilfe – in der Regel das Landesjugendamt – über die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII.

Das ist der Punkt, an dem Projekte teuer werden: Ein Grundriss, der baurechtlich einwandfrei ist, kann für die gewünschte Gruppengröße trotzdem nicht genügen. Wer die Reihenfolge umdreht und erst baut, dann fragt, baut unter Umständen an der Genehmigung vorbei.

Dieser Beitrag beschreibt, woraus ein Kita-Raumprogramm besteht, wer welche Zahl festlegt und wie sich das mit Raummodulen abbilden lässt. Er ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Auf einen Blick

Wer eine Kita baut, führt zwei Verfahren parallel: die Baugenehmigung beim Bauamt und die Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt. Beide haben eigene Anforderungen an dieselben Räume – und sie sprechen nicht automatisch miteinander.

  • 0getrennte Verfahren
  • 0§ SGB VIII: Betriebserlaubnis

Zwei Verfahren, zwei Behörden

Kurz gesagt

Baugenehmigung und Betriebserlaubnis laufen getrennt und prüfen Unterschiedliches.

Beide Verfahren betreffen dieselben Räume, prüfen aber verschiedene Dinge – und keine der beiden Behörden fragt bei der anderen nach. Der übliche Weg ist deshalb: erst ein Vorgespräch mit dem Landesjugendamt über das Raumprogramm, dann der Entwurf, dann der Bauantrag.

Die entscheidende Zahl – wie viele Kinder in einen Raum dürfen – steht nicht in der Bauordnung. Sie kommt vom Landesjugendamt.

Woraus ein Raumprogramm besteht

Unabhängig vom Bundesland taucht dieselbe Grundstruktur auf. Wie groß die einzelnen Flächen sein müssen, hängt von der Betreuungsform ab – eine Krippengruppe braucht anderes als ein Hort – und von den Vorgaben des Landes.

  • Gruppenraum. Der Hauptaufenthaltsraum. Seine Fläche bestimmt die zulässige Gruppengröße.
  • Neben- oder Intensivraum. Für Kleingruppen, Rückzug und Schlafen. Bei Krippengruppen praktisch immer gefordert.
  • Sanitärbereich. Kindgerechte WCs und Waschbecken in unmittelbarer Nähe des Gruppenraums, bei Krippen zusätzlich ein Wickelbereich mit Warmwasser.
  • Garderobe. Ein Platz je Kind, außerhalb des Gruppenraums, mit genug Bewegungsfläche für Bring- und Abholzeiten.
  • Personal- und Besprechungsraum. Für Vorbereitung, Elterngespräche und Pausen.
  • Abstell-, Technik- und Küchenbereich. Lager für Material und Außenspielzeug, Technikraum, je nach Verpflegungsform eine Ausgabe- oder Zubereitungsküche.
  • Außenspielfläche. Sie zählt zum Raumprogramm dazu und wird ebenfalls je Kind bemessen.

Für die Praxis heißt das: Ein einzelner Gruppenraum ist nie ein vollständiges Raumprogramm. Wer eine Gruppe zusätzlich unterbringen will, braucht in aller Regel auch Sanitär, Garderobe und Nebenraum – entweder im Bestand oder im Neubau.

Wie sich das mit Raummodulen abbilden lässt

Unsere Module folgen einem Rastermaß, das sich nebeneinandersetzen und verbinden lässt. Für eine Kita sind drei Größenordnungen üblich:

Planungsansicht eines Lernraums aus zwei Raummodulen mit dunkler Lärchenschalung und begrüntem Dach, Längsseite mit vier Fenstern
  • Rund 15 m². Nebenraum, Intensivraum, Personalraum oder ein zusätzlicher Sanitärbereich.
  • Rund 30 m². Ein kleiner Gruppen- oder Betreuungsraum, ein Bewegungsraum oder Gruppenraum plus Nebenraum in einem Baukörper.
  • Rund 60 m² aus zwei verbundenen Modulen. Gruppenraum mit Nebenraum, Sanitär und Garderobe – die übliche Größe für eine vollständige Gruppeneinheit.

Wie viele Kinder daraus werden, legen wir nicht fest. Diese Zahl kommt aus der Betriebserlaubnis. Sinnvoll ist deshalb die umgekehrte Reihenfolge: Sie holen die geforderte Fläche je Kind beim Landesjugendamt ab, wir bauen den Grundriss darauf.

Ein Vorteil der Bauweise kommt hier zum Tragen: Wächst der Bedarf, lässt sich ein weiteres Modul anschließen, ohne dass der laufende Betrieb monatelang neben einer Baustelle stattfindet.

Materialien, Luft und Licht

Bei Kindern wird genauer hingesehen als anderswo – zu Recht. Drei Punkte kommen in Gesprächen mit Trägern regelmäßig auf:

  • Welche Holzwerkstoffe sind verbaut, und wie sind sie hinsichtlich Ausgasung eingestuft?
  • Welche Dämmung wird verwendet?
  • Wie wird gelüftet – über Fenster, über eine Anlage mit Wärmerückgewinnung, oder beides?
  • Wie viel Tageslicht erreicht den Gruppenraum, und wie ist der sommerliche Wärmeschutz gelöst?
  • Sind Oberflächen, Kanten und Beschläge kindgerecht ausgeführt?

Wir bauen innen in Holzständerbauweise mit Holzfaserdämmung aus. Das ist zunächst eine bauphysikalische Entscheidung – ein solcher Aufbau puffert Feuchte und heizt sich im Sommer langsamer auf als eine leichte Blechhülle. Bei einer Kita, in der Kinder acht Stunden am Tag verbringen, ist das kein Nebenaspekt.

Erst die Erlaubnis denken, dann den Grundriss

Die teuerste Reihenfolge bei einem Kitaprojekt ist: Fläche festlegen, bauen, danach die Betriebserlaubnis beantragen. Die günstigste ist ein halbstündiges Vorgespräch beim Landesjugendamt, bevor irgendjemand einen Grundriss zeichnet.

Alles Weitere – Brandschutz, Genehmigung, Vergabe, Förderung – baut darauf auf und ist dann Routine.

Häufige Fragen zum Kitabau

Wer legt fest, wie viele Kinder in einen Raum dürfen?
Der überörtliche Träger der Jugendhilfe über die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, in der Praxis das zuständige Landesjugendamt. Die Bauordnung regelt diese Frage nicht. Holen Sie die Zahl dort ab, bevor der Grundriss entsteht.
Reicht ein einzelner Gruppenraum als Erweiterung?
Selten. Zu einer Gruppe gehören in aller Regel auch ein Neben- oder Intensivraum, ein kindgerechter Sanitärbereich und eine Garderobe. Ob diese Flächen im Bestand vorhanden sind oder mitgebaut werden müssen, klärt das Vorgespräch.
Braucht eine Kita in Modulbauweise eine Baugenehmigung?
In aller Regel ja. Ein Modul, das dauerhaft auf dem Grundstück steht, ist eine bauliche Anlage – unabhängig davon, dass ein Kran es wieder abheben könnte. Dazu kommt die Sonderbau-Eigenschaft ab einer gewissen Größe.
Lässt sich später eine weitere Gruppe anschließen?
Ja. Module lassen sich nebeneinandersetzen und verbinden. Wenn eine Erweiterung absehbar ist, sollte sie bei Erschließung, Anschlüssen und Außenfläche von Anfang an mitgedacht werden – das ist deutlich günstiger als nachträglich.
Was kostet ein Gruppenraum?
Der Einstieg liegt bei rund 48.000 Euro netto zzgl. USt. für einen gedämmten, beheizten Raum mit etwa 15 m². Ein vollständiger Gruppenbereich mit Sanitär und Garderobe liegt darüber. Fundament, Transport, Kran und Anschlüsse kommen dazu und fallen bei jeder Bauweise an.

Passend dazu aus der Wissensbasis

Wie viele Gruppen fehlen?

Sagen Sie uns, welche Betreuungsform geplant ist und welche Flächen Ihr Landesjugendamt fordert. Daraus entsteht ein durchgerechneter Vorschlag mit Grundriss.

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