Brandschutz bei Schul- und Kitagebäuden in Modulbauweise

Sobald an einer Schule oder einer Kita zusätzlicher Raum entsteht, kommt der Brandschutz früher zur Sprache als jedes andere Thema – und meistens in Form einer Sorge: Geht das überhaupt, ein Gebäude in Modulbauweise, noch dazu mit Holz?

Die Antwort ist unspektakulär. Der Brandschutz fragt nicht nach der Herstellungsart, sondern nach der Nutzung, der Geschosszahl und den Rettungswegen. Ein eingeschossiges Gebäude mit Ausgängen direkt ins Freie ist die brandschutztechnisch einfachste Lösung, die es gibt – und genau das ist der Normalfall im Modulbau.

Dieser Beitrag ordnet die Begriffe, damit Sie im Gespräch mit Bauaufsicht, Brandschutzplaner und Feuerwehr wissen, worum es geht. Er ist eine Orientierung und ersetzt weder den Brandschutznachweis noch eine Beratung im Einzelfall.

Auf einen Blick

Beim Brandschutz entscheidet nicht die Bauweise, sondern die Nutzung. Ein Raum voller Kinder wird anders bewertet als ein Büro – unabhängig davon, ob er gemauert, gezimmert oder als Modul geliefert wird.

  • 0Rettungswege sind der Kern
  • 0Geschoss löst die meisten Fragen

Schulen und Kitas sind Sonderbauten

Kurz gesagt

Nutzung durch viele Menschen, die sich im Ernstfall nicht selbst helfen können – deshalb gelten eigene Regeln.

Die Landesbauordnungen kennen eine eigene Kategorie für Gebäude, bei denen im Brandfall besonders viel auf dem Spiel steht: den Sonderbau. Schulen sind dort ausdrücklich genannt, Kindertageseinrichtungen ab einer bestimmten Größe ebenfalls. In Bayern steht das in Art. 2 der Bayerischen Bauordnung, in anderen Ländern an vergleichbarer Stelle.

Die Folge ist keine feste Liste von Auflagen, sondern ein Ermessen: Die Bauaufsicht darf im Einzelfall Anforderungen stellen, die über die allgemeinen Regeln hinausgehen – und ebenso Erleichterungen zulassen, wenn die Schutzziele auf anderem Weg erreicht werden. Deshalb lässt sich die Frage „was wird verlangt?" nicht am Schreibtisch beantworten, sondern nur mit der zuständigen Behörde.

Praktisch heißt das: Der Brandschutz gehört an den Anfang der Planung. Ein Grundriss, der ohne ihn entstanden ist, wird fast immer noch einmal angefasst.

Der zweite Rettungsweg entscheidet den Entwurf

Jeder Aufenthaltsraum braucht zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der erste führt über den Ausgang oder die notwendige Treppe. Der zweite kann eine weitere Treppe sein oder eine Stelle, die die Feuerwehr mit ihren Rettungsgeräten erreicht.

Bei Kindern kommt ein praktisches Argument dazu: Eine Rettung über Steckleiter oder Drehleiter ist bei einer Gruppe kleiner Kinder keine realistische Annahme. Brandschutzplaner und Feuerwehr sehen den zweiten Rettungsweg über Rettungsgeräte deshalb bei Kitas und Grundschulen kritisch – oft läuft es auf einen zweiten baulichen Rettungsweg hinaus.

Planungsansicht eines Lernraums, Blick durch die Fenster auf Tische und Stühle im Innenraum
  • Eingeschossig, Ausgang ins Freie. Jeder Raum hat eine Tür nach draußen. Der zweite Rettungsweg ist damit baulich erledigt – die einfachste und günstigste Lösung.
  • Zweigeschossig. Es braucht in der Regel eine zweite Treppe oder eine Außentreppe, dazu Anforderungen an Flure und Türen. Machbar, aber es kostet Fläche und Geld.
  • Innenliegende Räume ohne Fenster. Vermeiden. Sie erzwingen Lösungen, die den ganzen Entwurf verteuern.

Für ein Raummodul ist das eine gute Nachricht: Der Regelfall ist ohnehin ein eingeschossiges Gebäude mit eigener Außentür. Wo mehr Fläche gebraucht wird, setzen wir Module nebeneinander statt übereinander – auch aus diesem Grund.

Feuerwiderstand, Gebäudeklasse und die Holzfrage

Wie lange tragende Bauteile einem Brand standhalten müssen, hängt an der Gebäudeklasse – und die richtet sich im Wesentlichen nach Höhe und Größe. Ein eingeschossiges Gebäude mit überschaubarer Fläche liegt in den unteren Gebäudeklassen; dort sind die Anforderungen an tragende Teile am geringsten.

Holz ist dabei kein Ausschlussgrund. Die Bauordnungen stellen auf die Feuerwiderstandsdauer eines Bauteils ab, nicht auf sein Material. Eine Holzständerwand mit entsprechender Beplankung erreicht die geforderte Dauer – das ist seit Jahrzehnten geprüfte Bautechnik und der Grund, warum mehrgeschossige Holzbauten heute genehmigt werden.

  • Welche Gebäudeklasse ergibt sich aus dem Entwurf?
  • Welche Feuerwiderstandsdauer verlangt sie für tragende Teile?
  • Wie sind Dämmung und Bekleidung eingestuft?
  • Gibt es Anforderungen an die Außenwand wegen des Abstands zum Nachbargebäude?
  • Wer erstellt den Brandschutznachweis, und wer prüft ihn?

Unsere Module sind innen in Holzständerbauweise ausgebaut und mit Holzfaser gedämmt, außen mit einer Lärchenholzfassade. Welche Beplankung, welche Dämmung und welche Fassade im konkreten Fall nötig sind, ergibt sich aus dem Brandschutznachweis – den führen wir mit Ihrem Brandschutzplaner ab, bevor gefertigt wird.

Alarmierung, Löschmittel und der Weg der Feuerwehr

Neben der Bausubstanz geht es um drei Dinge: Wie werden Menschen gewarnt, womit wird ein Entstehungsbrand bekämpft, und wie kommt die Feuerwehr an das Gebäude heran.

  • Alarmierung. Schulen brauchen in aller Regel eine Anlage, mit der alle Personen im Gebäude gewarnt werden können. Ob eine Hausalarmanlage genügt oder eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung verlangt wird, entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
  • Löschmittel. Feuerlöscher nach Fläche und Nutzung, dazu je nach Auflage Wandhydranten.
  • Zugänglichkeit. Zufahrt und Aufstellflächen für die Feuerwehr, Abstände zu Nachbargebäuden, freie Flucht- und Rettungswege im Außenbereich. Das betrifft die Standortwahl auf dem Grundstück und lässt sich später kaum noch korrigieren.

Bei einem Anbau an ein bestehendes Schul- oder Kitagebäude kommt ein Punkt dazu, der oft übersehen wird: Der Neubau darf die vorhandenen Rettungswege des Bestands nicht verschlechtern. Wo genau das Modul steht, ist deshalb auch eine Brandschutzfrage.

Was das für den Zeitplan bedeutet

Der Brandschutznachweis ist Teil des Bauantrags. Bei Sonderbauten wird er nicht nur eingereicht, sondern geprüft – durch die Bauaufsicht oder einen Prüfsachverständigen. Das kostet Zeit, und diese Zeit läuft parallel zu nichts anderem, wenn man zu spät damit anfängt.

  • Nutzung und Personenzahl festlegen – daraus folgt alles Weitere.
  • Frühzeitig mit Bauaufsicht und Feuerwehr sprechen, vor dem Entwurf.
  • Brandschutzkonzept beauftragen, sobald der Grundriss steht.
  • Bauantrag mit Brandschutznachweis einreichen.
  • Erst danach in die Fertigung gehen.

Weil rund 90 Prozent der Arbeiten bei uns in der Halle entstehen, lässt sich die Fertigung gut hinter die Genehmigung legen, ohne dass am Ende Zeit verloren geht. Der kritische Pfad ist fast immer die Genehmigung, nicht der Bau.

Ebenerdig löst die meisten Fragen

Brandschutz bei Schulen und Kitas ist Einzelfallrecht, und niemand kann Ihnen vorab zusagen, was Ihre Bauaufsicht verlangt. Was sich aber sagen lässt: Die Entscheidungen mit dem größten Hebel fallen im Entwurf, nicht in der Ausführung.

Ein eingeschossiges Gebäude, in dem jeder Aufenthaltsraum eine Tür ins Freie hat, nimmt der Diskussion den größten Teil ihrer Schärfe. Alles andere – Feuerwiderstand, Alarmierung, Zufahrt – ist danach Handwerk.

Häufige Fragen zum Brandschutz

Sind Schulen und Kitas Sonderbauten?
Schulen sind in den Landesbauordnungen ausdrücklich als Sonderbau genannt, Kindertageseinrichtungen ab einer bestimmten Größe ebenfalls. Die Bauaufsicht kann deshalb über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen, aber auch Erleichterungen zulassen, wenn die Schutzziele anders erreicht werden.
Ist Holz beim Brandschutz ein Problem?
Nein. Die Bauordnungen fordern eine Feuerwiderstandsdauer für Bauteile, kein bestimmtes Material. Eine Holzständerwand mit entsprechender Beplankung erreicht die geforderte Dauer. Welche Ausführung im Einzelfall nötig ist, ergibt sich aus dem Brandschutznachweis.
Warum ist der zweite Rettungsweg bei Kindern so wichtig?
Weil eine Rettung über Leitern bei einer Gruppe kleiner Kinder keine realistische Annahme ist. Bei Kitas und Grundschulen läuft es deshalb häufig auf einen zweiten baulichen Rettungsweg hinaus – oder auf ein eingeschossiges Gebäude, bei dem sich die Frage gar nicht erst stellt.
Braucht ein einzelner Gruppenraum eine Brandmeldeanlage?
Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall. Bei einem eingeschossigen Anbau mit eigenem Ausgang genügt häufig eine Hausalarmanlage; bei größeren Vorhaben oder einer Anbindung an ein bestehendes Gebäude kann mehr verlangt werden.
Wann muss der Brandschutz geklärt sein?
Vor dem Grundriss. Rettungswege, Geschosszahl und Anordnung auf dem Grundstück lassen sich später kaum noch ändern, ohne dass die Planung von vorn beginnt. Das erste Gespräch mit Bauaufsicht und Feuerwehr gehört an den Anfang.

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Sagen Sie uns, welche Nutzung geplant ist und wie viele Personen den Raum belegen. Wir klären die Brandschutzfragen mit Ihrem Planer, bevor gefertigt wird.

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