Gewährleistung und Garantie beim Modulhaus

Ein Modulhaus ist mit der Übergabe nicht abgeschlossen. Auch danach sind klare Regelungen wichtig - und zwar auf zwei Ebenen, die im Alltag gerne durcheinandergeraten: die Gewährleistung auf die ausgeführten Bauleistungen und die Garantien einzelner technischer Geräte.

Der Unterschied ist nicht akademisch. Er entscheidet darüber, an wen du dich wendest, wenn etwas nicht funktioniert, und wie lange der Anspruch besteht. Dieser Beitrag erklärt beide Ebenen und zeigt, woraus sich im konkreten Projekt ergibt, was für welches Bauteil gilt.

Auf einen Blick

Nach der Fertigstellung zählt, wer wofür einsteht. Contain-us unterscheidet dabei klar zwischen den selbst ausgeführten Bauleistungen und den Garantien der verbauten Geräte.

  • 0JahreGewährleistung auf die ausgeführten Bauleistungen
  • 0JahreGarantie bei typischen Geräten, zum Beispiel Saunaofen

Zwei Ebenen, die auseinandergehalten gehören

Kurz gesagt

Bauleistung und Gerät sind zwei verschiedene Dinge - mit unterschiedlichen Ansprechpartnern und Fristen.

Die erste Ebene betrifft alles, was Contain-us selbst plant und ausführt: die Konstruktion, den Ausbau und die eigenen Installationen. Die zweite Ebene betrifft Geräte, die von Herstellern zugekauft und eingebaut werden - ein Saunaofen oder eine Klimaanlage etwa.

0Jahre

Ausgeführte Bauleistungen

  • Arbeiten an Tiny Houses und Modulhäusern
  • Von Contain-us ausgeführte Installationen
  • Insbesondere Elektrik und Wasser
  • Ansprechpartner ist Contain-us
0Jahre

Technische Geräte

  • Typische Geräte wie Saunaöfen oder Klimaanlagen
  • Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers
  • Dauer und Umfang je nach Produkt unterschiedlich
  • Ansprüche werden an den Kunden weitergegeben

Fünf Jahre auf die ausgeführten Bauleistungen

Für die von Contain-us ausgeführten Arbeiten an Tiny Houses und Modulhäusern gilt grundsätzlich eine Gewährleistung von fünf Jahren. Dazu zählen ausdrücklich auch die selbst ausgeführten Installationen, insbesondere im Bereich Elektrik und Wasser.

Das ist deshalb bemerkenswert, weil bei einem Modulhaus ein großer Teil dieser Arbeiten bereits in der eigenen Halle in Landsberg am Lech entsteht - unter kontrollierten Bedingungen und mit Prüfungen während der Fertigung statt erst am Ende. Wie das abläuft, beschreibt der Beitrag zur Vorfertigung im Modulbau.

Mit OSB-Platten ausgebauter Innenraum, Blick durch die Tür in das zweite Abteil, an der Decke ein Feuchtraumstrahler

Produktbezogene Garantien der Geräte

Kurz gesagt

Bei einzelnen technischen Produkten gelten die jeweiligen Herstellerbedingungen, bei typischen Geräten in der Regel zwei Jahre.

Bei einzelnen technischen Produkten gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Für typische Geräte wie Saunaöfen oder Klimaanlagen beträgt die Garantie in der Regel zwei Jahre.

Diese produktbezogenen Ansprüche werden entsprechend der für das jeweilige Produkt geltenden Bedingungen an den Kunden weitergegeben. Praktisch heißt das: Bei einem Gerätedefekt greift die Herstellergarantie, und die Abwicklung richtet sich nach deren Bedingungen - nicht nach der Gewährleistung auf die Bauleistung.

Welche Geräte im eigenen Projekt verbaut sind, ist deshalb keine Nebensache. Bei einer Sauna zum Beispiel entscheidet die Wahl des Ofens nicht nur über Aufheizzeit und Betrieb, sondern auch darüber, welche Bedingungen später gelten - dazu passt der Beitrag Saunaofen: Elektro, Bio oder Holz.

Sauna 7 m² von Contain-us – Saunaofen mit Holzkübel und Kelle vor der Rückwand

Woraus sich ergibt, was für dein Projekt gilt

Welche Komponenten konkret verbaut werden und welche produktbezogenen Bedingungen dafür gelten, ergibt sich aus der jeweiligen Ausstattung und dem individuellen Angebot. Weil das Angebot positionsgenau aufgebaut ist, lässt sich dort nachlesen, welche Leistungen und welche Geräte enthalten sind.

Das ist ein guter Grund, das Angebot nicht nur auf die Endsumme zu lesen. Wie es aufgebaut ist und wie es entsteht, beschreibt Vom ersten Kontakt zum Angebot.

Was dieser Beitrag ist - und was nicht

Hier steht, wie Contain-us Gewährleistung und Garantien handhabt. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine vertragliche Vereinbarung. Maßgeblich sind der Vertrag und das individuell erstellte Angebot für das konkrete Bauvorhaben.

Pflege und Wartung bleiben davon unberührt

Unabhängig von Gewährleistung und Garantie gehört zu jedem Gebäude regelmäßige Pflege. Eine Holzfassade verändert sich mit den Jahren, ein Gründach will versorgt werden, Technik braucht Wartung. Das ist kein Mangel, sondern normaler Betrieb.

Was dabei tatsächlich anfällt und in welchen Abständen, steht im Beitrag Nachhaltigkeit und Instandhaltung im Modulbau. Wer das von Anfang an einplant, hat länger Freude am Gebäude - und muss die Frage nach der Gewährleistung seltener stellen.

Klare Zuständigkeiten statt Grauzone

Für die von Contain-us ausgeführten Arbeiten gilt grundsätzlich eine Gewährleistung von fünf Jahren, einschließlich der eigenen Installationen für Elektrik und Wasser. Für zugekaufte technische Geräte gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers, bei typischen Produkten wie Saunaöfen oder Klimaanlagen in der Regel zwei Jahre.

Wer beide Ebenen kennt, weiß im Fall der Fälle sofort, an wen er sich wendet. Welche Komponenten im eigenen Projekt verbaut sind, steht im individuellen Angebot.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt die Gewährleistung auf ein Modulhaus?
Für die von Contain-us ausgeführten Arbeiten an Tiny Houses und Modulhäusern gilt grundsätzlich eine Gewährleistung von fünf Jahren. Dazu zählen auch die selbst ausgeführten Installationen, insbesondere im Bereich Elektrik und Wasser.
Gilt die Gewährleistung auch für Elektrik und Wasser?
Ja. Die von Contain-us ausgeführten Installationen sind ausdrücklich eingeschlossen.
Wie lange gilt die Garantie auf Saunaofen oder Klimaanlage?
Bei typischen technischen Geräten wie Saunaöfen oder Klimaanlagen beträgt die Garantie in der Regel zwei Jahre. Maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungen des Herstellers.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung bezieht sich hier auf die von Contain-us ausgeführten Bauleistungen. Die Garantie ist eine Zusage des jeweiligen Geräteherstellers und richtet sich nach dessen Bedingungen. Beides läuft parallel und betrifft unterschiedliche Teile des Gebäudes.
Wo steht, welche Bedingungen für mein Projekt gelten?
Welche Komponenten verbaut werden und welche produktbezogenen Bedingungen dafür gelten, ergibt sich aus der jeweiligen Ausstattung und dem individuellen Angebot.

Passend dazu aus der Wissensbasis

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Größe, Ausstattung und Standort entscheiden über den Preis. Erzähl uns, was du vorhast - wir ordnen ein, was realistisch ist, und stellen die Leistungen anschließend positionsgenau zusammen.

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