Braucht ein Gartenhaus in Bayern eine Baugenehmigung?

„Bis 75 Kubikmeter braucht man in Bayern keine Genehmigung." Diesen Satz hört man oft, und er ist in dieser Kürze irreführend. Richtig ist: Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a der Bayerischen Bauordnung sind Gebäude bis 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt grundsätzlich verfahrensfrei - allerdings nicht im Außenbereich.

Und „verfahrensfrei" bedeutet nicht „rechtsfrei". Bebauungsplan, Abstandsflächen und weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen müssen trotzdem eingehalten werden. Darauf weist auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausdrücklich hin.

Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein: die 75-Kubikmeter-Regel, den Unterschied zwischen Abstellraum und Aufenthaltsraum, den überschlägigen Rauminhalt gängiger Modulgrößen und die Fragen, die vor der Produktion geklärt sein sollten.

Auf einen Blick

Für Gartenhäuser und Gartenbüros gibt es keine pauschale Antwort zur Genehmigungspflicht. Maßgeblich sind unter anderem Bundesland, Grundstückslage, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Größe und Nutzung.

  • 0Grenze nach Art. 57 BayBO
  • 0ein 20-Fuß-Modul, überschlägig
  • 0ein 40-Fuß-Modul, überschlägig

Die 75-Kubikmeter-Regel richtig lesen

Kurz gesagt

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO: Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt sind grundsätzlich verfahrensfrei - nicht im Außenbereich.

Der entscheidende Zusatz steht im Nebensatz: Die Verfahrensfreiheit gilt unter anderem nicht im Außenbereich. Ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, ist keine Frage des Ortsgefühls, sondern eine planungsrechtliche Einordnung.

Der zweite Zusatz betrifft den Maßstab: Es geht um den Brutto-Rauminhalt des Gebäudes, nicht um die Grundfläche. Zwei Gebäude mit gleicher Fläche können unterschiedlich zu bewerten sein, wenn eines höher ist als das andere.

Heimkino 15 m² von Contain-us – Außenansicht der Gebäudeecke, davor Ziergräser

Verfahrensfrei ist nicht rechtsfrei

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die geltenden Regeln einhalten. Es entfällt lediglich das förmliche Genehmigungsverfahren, nicht die materielle Rechtmäßigkeit.

Praktisch heißt das: Bebauungsplan, Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze, örtliche Satzungen und weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten weiter. Wer sie nicht einhält, hat kein genehmigtes Gebäude, sondern ein rechtswidriges ohne Verfahren.

  • Bebauungsplan der Gemeinde prüfen
  • Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einhalten
  • Örtliche Satzungen und Gestaltungsvorgaben beachten
  • Bei Unsicherheit die Bauaufsicht einbeziehen

Ein Gartenbüro ist in der Regel ein Aufenthaltsraum

Kurz gesagt

Die Nutzung ist genauso wichtig wie die Größe - und sie verändert die Anforderungen.

Die BayBO definiert Aufenthaltsräume als Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Ein regelmäßig genutztes Gartenbüro fällt daher typischerweise in diese Richtung.

Für Aufenthaltsräume gelten zusätzliche Anforderungen, etwa an Raumhöhe, Belüftung und Tageslicht. Art. 45 BayBO nennt grundsätzlich eine lichte Raumhöhe von 2,40 Metern sowie Anforderungen an Fensterflächen und Belüftung. Projektspezifische Ausnahmen und Einordnungen sollten fachlich geprüft werden.

Der praktische Unterschied ist damit klar: Ein Abstellraum für Fahrräder und Gartengeräte wird anders bewertet als derselbe Baukörper, in dem jemand fünf Tage die Woche arbeitet. Was das für die Ausstattung bedeutet, steht im Beitrag Gartenbüro ganzjährig nutzen.

Wie viel Rauminhalt hat ein Modul überschlägig?

Rechnet man nur überschlägig mit den äußeren ISO-Abmessungen eines rechteckigen Moduls, ergeben sich diese Größenordnungen. Sie sind eine Orientierung, keine Genehmigungsberechnung.

0

20 Fuß

  • Standardhöhe rund 38 m³
  • High Cube rund 43 m³
  • Beides deutlich unter 75 m³
0

40 Fuß

  • Standardhöhe rund 77 m³
  • High Cube rund 86 m³
  • Beides bereits über 75 m³

Das zeigt vor allem eines: Bei 40 Fuß sollte die 75-Kubikmeter-Grenze keinesfalls pauschal unterstellt werden. Maßgeblich ist der baurechtlich korrekt ermittelte Brutto-Rauminhalt des konkreten Gebäudes. Welche Größe zu welchem Bedarf passt, steht im Beitrag Welche Größe braucht ein Gartenhaus?.

Diese Werte sind eine Orientierung aus den ISO-Außenmaßen. Den maßgeblichen Brutto-Rauminhalt ermittelt die Projektplanung, nicht der Katalog.

Was wir bei der Klärung übernehmen

Contain-us empfiehlt, das Vorhaben vor Produktionsstart mit der Gemeinde beziehungsweise der Bauaufsicht und bei Bedarf mit einem Architekten zu klären. Für Projekte mit Aufenthaltsraum, Sanitär oder größeren Abmessungen können wir die Abstimmung mit Architekten und die Erstellung notwendiger Planunterlagen koordinieren.

So werden Genehmigungsfragen, Statik, Abstände und Grundstückssituation möglichst früh geklärt - und nicht erst, wenn das Modul auf dem Tieflader steht. Wie ein Projekt bei uns abläuft, zeigen wir auf der Seite Wie wir arbeiten.

Rechtlicher Hinweis

Die baurechtlichen Angaben in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine projektbezogene Prüfung durch die zuständige Behörde beziehungsweise eine bauvorlageberechtigte Fachperson. Stand der Rechtsquellen: August 2026.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich in Bayern unter 75 m³ nie eine Genehmigung?
So pauschal nicht. Die BayBO kennt für bestimmte Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt eine Verfahrensfreiheit, allerdings unter anderem nicht im Außenbereich. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen zum Beispiel Bebauungsplan und Abstandsflächen einhalten.
Zählt ein Gartenbüro anders als ein Abstellraum?
In der Regel ja. Ein regelmäßig genutztes Büro ist typischerweise als Aufenthaltsraum zu betrachten. Damit können zusätzliche Anforderungen an Raumhöhe, Belichtung und Belüftung gelten.
Ist ein 40-Fuß-Modul noch verfahrensfrei?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Überschlägig liegt ein 40-Fuß-Modul mit rund 77 m³ bereits über der Grenze von 75 m³. Maßgeblich ist der baurechtlich korrekt ermittelte Brutto-Rauminhalt des konkreten Gebäudes.
Gilt das auch außerhalb von Bayern?
Nein. Die 75-m³-Regel steht in der Bayerischen Bauordnung. Andere Bundesländer haben eigene Bauordnungen mit abweichenden Grenzen und Voraussetzungen.
Wann sollte ich mit der Gemeinde sprechen?
Vor Produktionsstart. Je früher Nutzung, Größe, Standort und Grundstückssituation geklärt sind, desto weniger muss später an Planung oder Modul geändert werden.

Passend dazu aus der Wissensbasis

Du willst wissen, was auf deinem Grundstück zulässig ist?

Gemeinsam schauen wir uns Lage, Bebauungsplan, geplante Nutzung und Größe an. Wo es nötig ist, koordinieren wir die Abstimmung mit Architekt und Behörde und erstellen die notwendigen Planunterlagen.

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