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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertrieb

Der Firma Contain-us UG, Jubiläumsweg 1, 86949 Windach, Deutschland - Stand 30. Juni 2023

§ 1
Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Contain-us gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Contain-us UG (Verkäufer) mit Vertragspartnern (Käufer), die natürliche Personen oder Unternehmen sind.

  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Contain-us gelten ausschließlich. Jegliche Abweichungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2
Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von Contain-us sind freibleibend.

  2. Diverse Änderungen in Form, Farbe und Gebrauchszustand bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  3. Für Kostenvoranschläge und andere Angebots-Unterlagen behält sich Contain-us das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie an Dritte nicht weitergegeben werden, es sei denn wir erteilen unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  4. Mit der Bestellung eines Containers, erklärt der Käufer verbindlich, den Container erwerben zu wollen. Dieses verbindliche Angebot kann Contain-us innerhalb von zwei Wochen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder den Versand der Ware annehmen.

§ 3
Preise

  1. Der Kaufpreis in EURO ist, nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Erst mit Eingang der Zahlung wird der Container versendet.

§ 4
Versand und Lieferung

  1. Mit Erhalt des gesamten Kaufbetrags wird der Container versendet. Hierbei sind Lieferfristen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich und beginnen frühestens mit Zugang der schriftlichen Versandbestätigung von Contain-us bei dem Kunden zu laufen.

  2. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund für Contain-us unvorhersehbare Ereignisse infolge höherer Gewalt (z.B. währungs-, handelspolitische- oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streit oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Pandemien), verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Wird Contain-us die Lieferung in Folge der höheren Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von drei Monaten unmöglich, wird Contain-us von der Lieferpflicht frei. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Kommt Contain-us schuldhaft in Verzug, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Auftragswertes des in Verzug befindlichen Containers beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn die Einhaltung der Lieferfrist eine wesentliche Vertragspflicht darstellt.

  4. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, so ist der Kunde berechtigt Contain-us eine angemessene Nachfrist zu setzten. Bleibt die Lieferpflicht bis zum Verstreichen der Nachfrist unerfüllt, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss a) schriftlich und b) spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Nachfrist erklärt werden. Nach Ablauf der genannten Frist für den Rücktritt, muss eine weitere angemessene Nachfrist für einen erneuten Rücktrittsanspruch gestellt werden.

  5. Der Kunde darf die Annahme der Ware wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

§ 5
Gefahrübergang und Entgegennahme

  1. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
  2. Der Kunde trägt die Gefahr während des Rücktransportes der Lieferung, unabhängig davon ob diese im Zusammenhang mit der Nacherfüllung, nach Rücktritt oder aus anderen Gründen erfolgt.

  3. Mit Begleichung des Kaufpreises in voller Höhe, sowie Annahme der Lieferung geht das Eigentum am Container an den Käufer über.

 

§ 6
Gewährleistung und Mängel

  1. Die gezeigten Bilder und Angaben in Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, nur annähernd maßgebende Musterbeispiele.

  2. Soweit der gelieferte Container nicht den nachfolgenden aufgeführten subjektiven Anforderungen oder objektiven Anforderungen entspricht, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Container entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn

    Der Container entspricht nicht den objektiven Anforderungen, wenn

    a)  er sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet
    b) er nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Containern dieser Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der Produktbeschreibung
    a)  er nicht die, zwischen Contain-us und Verkäufer, vereinbarte Beschaffenheit aufweist
    b)  er sich nicht zur, im Vertrag festgelegten Verwendung eignet
  3. Der Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Contain-us ist jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Während der Nacherfüllung sind Herabsetzung des Kaupreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.

§ 7
Haftung

  1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

  2. Die Haftungsbegrenzung nach §7 Absatz 1 gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut („Kardinalspflichten“). Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen unseren Organen oder leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zur Höhe der jeweiligen Auftragssumme. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.

  3. Unsere Haftung aus, für ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko, abgegebene Garantien oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug unsere Leistungen und Ansprüche aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt

§ 8
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle Rechtsbeziehungen zwischen Contain-us und ihren Kunden.

  2. Einziger Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Augsburg.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.

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