Contain-us

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Contain-us UG (haftungsbeschränkt)
Celsiusstraße 15, 86899 Landsberg am Lech
Stand: 27. Oktober 2025

§ 1
Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Contain-US UG (Verkäufer) gegenüber ihren Kunden (Käufer), soweit diese Unternehmer (§ 14 BGB) oder juristische Personen sind.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, Contain-US stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
  3. Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 2
Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von Contain-us sind freibleibend.

  2. Diverse Änderungen in Form, Farbe und Gebrauchszustand bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  3. Für Kostenvoranschläge und andere Angebots-Unterlagen behält sich Contain-us das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie an Dritte nicht weitergegeben werden, es sei denn wir erteilen unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  4. Mit der Bestellung eines Containers, erklärt der Käufer verbindlich, den Container erwerben zu wollen. Dieses verbindliche Angebot kann Contain-us innerhalb von zwei Wochen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder den Versand der Ware annehmen.

§ 3
Preise

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
  3. Bei Projekten im Bau- und Modulbaugewerbe gelten abweichende Zahlungsmodalitäten gemäß § 9 dieser AGB.

§ 4
Versand und Lieferung

  1. Mit Erhalt des gesamten Kaufbetrags wird der Container versendet. Hierbei sind Lieferfristen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich und beginnen frühestens mit Zugang der schriftlichen Versandbestätigung von Contain-us bei dem Kunden zu laufen.

  2. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund für Contain-us unvorhersehbare Ereignisse infolge höherer Gewalt (z.B. währungs-, handelspolitische- oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streit oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Pandemien), verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Wird Contain-us die Lieferung in Folge der höheren Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von drei Monaten unmöglich, wird Contain-us von der Lieferpflicht frei. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Kommt Contain-us schuldhaft in Verzug, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Auftragswertes des in Verzug befindlichen Containers beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn die Einhaltung der Lieferfrist eine wesentliche Vertragspflicht darstellt.

  4. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, so ist der Kunde berechtigt Contain-us eine angemessene Nachfrist zu setzten. Bleibt die Lieferpflicht bis zum Verstreichen der Nachfrist unerfüllt, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss a) schriftlich und b) spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Nachfrist erklärt werden. Nach Ablauf der genannten Frist für den Rücktritt, muss eine weitere angemessene Nachfrist für einen erneuten Rücktrittsanspruch gestellt werden.

  5. Der Kunde darf die Annahme der Ware wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

§ 5
Gefahrübergang und Entgegennahme

  1. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
  2. Der Kunde trägt die Gefahr während des Rücktransportes der Lieferung, unabhängig davon ob diese im Zusammenhang mit der Nacherfüllung, nach Rücktritt oder aus anderen Gründen erfolgt.

  3. Mit Begleichung des Kaufpreises in voller Höhe, sowie Annahme der Lieferung geht das Eigentum am Container an den Käufer über.

 

§ 6
Gewährleistung und Mängel

  1. Die gezeigten Bilder und Angaben in Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, nur annähernd maßgebende Musterbeispiele.

  2. Soweit der gelieferte Container nicht den nachfolgenden aufgeführten subjektiven Anforderungen oder objektiven Anforderungen entspricht, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Container entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn

    Der Container entspricht nicht den objektiven Anforderungen, wenn

    a)  er sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet
    b) er nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Containern dieser Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der Produktbeschreibung
    a)  er nicht die, zwischen Contain-us und Verkäufer, vereinbarte Beschaffenheit aufweist
    b)  er sich nicht zur, im Vertrag festgelegten Verwendung eignet
  3. Der Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Contain-us ist jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Während der Nacherfüllung sind Herabsetzung des Kaupreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.

§ 7
Haftung

  1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

  2. Die Haftungsbegrenzung nach §7 Absatz 1 gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut („Kardinalspflichten“). Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen unseren Organen oder leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zur Höhe der jeweiligen Auftragssumme. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.

  3. Unsere Haftung aus, für ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko, abgegebene Garantien oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug unsere Leistungen und Ansprüche aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt

§ 8
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle Rechtsbeziehungen zwischen Contain-us und ihren Kunden.

  2. Einziger Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Augsburg.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.

§ 9
Projektspezifische Zahlungs- und Verzögerungsregelungen

  1. Zahlungsmodalitäten bei Projekten
    a) Für Projekte der Contain-us UG ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Auftragserteilung fällig.
    b) Nach Auftragserteilung erfolgt die Abrechnung stafflungsweise: Mit dem Fortschreiten des Projekts werden jeweils weitere 10 % des Gesamtpreises fällig. Die jeweiligen Zahlungsraten werden anhand vertraglich definierter Meilensteine festgelegt.
    c) Die abschließenden 10 % des Gesamtpreises sind am Liefer- bzw. Abnahmetag fällig, wenn das Projekt abgeschlossen, abgenommen oder an den Kunden geliefert wird.
  2. Verzögerungen im Baugewerbe
    a) Aufgrund der typischen Abläufe im Baugewerbe sind erhebliche Verzögerungen als normal anzusehen.
    b) Verzögerungen, die einen Zeitraum von bis zu vier Monaten umfassen, begründen keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, Nachbesserungsentschädigungen oder sonstige Entschädigungsforderungen. Eine Inanspruchnahme von Contain-us wegen solcher Verzögerungen ist ausgeschlossen.
  3. Nachkalkulation des Projektes
    Nach Fertigstellung wird über eine Nachkalkulation der tatsächliche Preis des Projekts ermittelt und dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Wir behalten uns eine Abweichung von bis zu 7,5% Prozent vor. Abweichungen vom ursprünglichem Angebotspreis müssen dem Käufer im Bauprozess mitgeteilt werden, um mögliche Anpassungen vornehmen zu können.

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